Ausbildungsplatzförderungsgesetz

Ausbildungsplatzförderungsgesetz
Ausbildungsplatzförderungsgesetz,
 
Kurzbezeichnung für das Gesetz zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsausbildung vom 7. 9. 1976, durch das ein weiterer Rückgang des Ausbildungsplatzangebotes gestoppt und die regionalen Unterschiede in diesem Bereich abgebaut werden sollten. Dazu war u. a. vorgesehen, dass bestimmte Arbeitgeber eine Berufsausbildungsabgabe zu erbringen haben. Das Gesetz wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. 12. 1980 auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung für verfassungswidrig erklärt. An die Stelle des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes ist das Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung vom 23. 12. 1981 in der Fassung vom 12. 1. 1994 getreten, das dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz weitgehend entspricht, jedoch wurde auf eine Finanzierungsregelung (Berufsausbildungsabgabe) verzichtet.

Universal-Lexikon. 2012.

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